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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
die Schaltung von Werbeanzeigen (AGB-Werbeanzeigen)
Im Folgenden wird die Firma
unter dem Namen seniorenwelt.com aufgeführt.
§ 1 Werbeanzeigenvertrag und Geltungsbereich
(1) Werbeanzeigenvertrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbeanzeigen einer oder
mehrerer Anzeigen eines Alten- oder Pflegeheimes oder sonstigen Auftraggebers
auf den Internet-Seiten www.seniorenwelt.com zum Zwecke der Verbreitung.
(2) Für den Anzeigenvertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbestimmungen abweichende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,
es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Bestellung/Vertragsschluß
Alle Bestellungen sind entweder schriftlich per Fax oder Post oder online
an uns zu richten. Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn a) wir schriftlich,
online oder per e-mail den Anzeigenauftrag bestätigen oder b) wir die
Werbeanzeige im Internet veröffentlichen.
§ 3 Ablehnungsbefugnis
(1) Die Seniorenwelt.com behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres
Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt besonders,
wenn der Inhalt der Werbeanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote
oder gegen die guten Sitten verstößt bzw. die Veröffentlichung für uns
aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
(2) Wir sind berechtigt die Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche
oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige
Abmahnung des Auftraggebers aus dem Angebot zu nehmen. Der Auftraggeber
wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch
des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.
§ 4 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte
(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit,
der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen
trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung. Die Seniorenwelt.com
ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte
Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Seniorenwelt.com
von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der
Ausführung des Anzeigenauftrages gegen die Seniorenwelt.com erwachsen
könnten.
(2) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte
benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt.
Der Auftraggeber sichert zu, daß er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt
ist.
(3) Wir erwerben an allen von uns erstellten und veröffentlichten Werbeanzeigen
die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte. Mit
der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber, u.a. für die Erstellung
des HTML-Layouts durch uns, ist, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten
an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden. Sofern
die von uns veröffentlichte Werbeanzeige durch den Auftraggeber selbst
bzw. einer für diesen tätigen Agentur - einschließlich des HTML-Quelltextes
- erstellt wurde, räumt der Auftraggeber hiermit uns das ausschließliche
Nutzungsrecht ein, die Werbeanzeige in Bezug auf alle Nutzungsarten zu
nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Werbeanzeige
stehen. Insbesondere werden wir hierdurch auch berechtigt, rechtswidrige
Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im Rahmen der Veröffentlichung
im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
(4) Alle von uns veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder, Preise
usw.) unterliegen dem Copyright der SeniorenWelt.com.
Ausgenommen hiervon sind jedoch von uns veröffentlichte Informationen,
deren Erstellung - einschließlich des HTML-Quelltextes - vom Auftraggeber
selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde. Nur in
diesen Fällen liegt das Copyright nicht bei uns, sondern bei dem jeweiligen
Auftraggeber bzw. der für ihn tätigen Agentur.
§ 5 Beginn der Veröffentlichung
(1) Der Beginn der Veröffentlichung erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber
schriftlich oder per e-mail vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt
in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich
nach Abschluß des Anzeigenvertrages.
(2) Der Auftraggeber ist, sofern nicht anders vereinbart, verantwortlich
für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel.
Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem vereinbarten Schaltungsbeginn
zu erfolgen. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den Auftraggeber
zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich
oder technisch bedingt, sind allgemein durch uns nicht zu vertreten.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der Auftraggeber zahlt an die Seniorenwelt.com für seine Anzeigenschaltung
vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede die sich aus unserer
im Internet online über die Domain "seniorenwelt.com" abrufbare Preisliste
ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt der
Zugangs des Antrags des Auftraggebers von uns im Internet veröffentlicht
wird.
(2) Die Rechnung wird von uns unverzüglich nach Schaltung der Anzeige
erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge
14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar.
(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen
Bundesbank p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als
Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
§ 7 Ort der Veröffentlichung, Linking/Framing
(1) Das Entgelt entrichtet der Auftraggeber für die Veröffentlichung der
Werbeanzeige auf den Internet-Seiten von seniorenwelt.com. Der Auftraggeber
hat auf die dortige Veröffentlichung während der Vertragslaufzeit einen
Anspruch.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die
Werbeanzeige auch anderweitig, insbesondere durch Fax auf Abruf oder Telefon
zu verbreiten. Wir sind außerdem berechtigt, jedoch nicht verpflichtet,
die Werbeanzeige auch in jedem von uns frei bestimmbaren Printmedium zu
veröffentlichen (oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen). Es handelt
sich hierbei um zusätzliche und freiwillige Leistungen von uns, für welche
dem Auftraggeber keine Mehrkosten entstehen.
(3) Der Auftraggeber erklärt, vorbehaltlich einer anderen Mitteilung,
durch die Einbeziehung dieser AGB, daß er die Veröffentlichung seiner
Werbeanzeigen ausschließlich durch uns wünscht. Vor diesem Hintergrund
wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, daß nach dem gegenwärtigen Stand
der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, daß die auf unseren
Internet-Seiten veröffentlichten Werbeanzeigen auch durch andere Internet-Anbieter
kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt,
zusätzlich veröffentlicht werden. Wir werden uns bemühen, im Rahmen des
technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein
Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Hierzu erteilt uns der Auftraggeber
bereits jetzt alle gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungserklärungen.
Sollte es dennoch zu einem unberechtigten Linking und/oder Framing kommen,
so kann der Auftraggeber daraus gegen uns keinerlei Ansprüche herleiten.
§ 8 Änderung des Anzeigentextes
(1) Wir sind verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Änderungen
an der durch uns verbreiteten Werbeanzeige des Auftraggebers während des
Veröffentlichungszeitraums vorzunehmen, sofern uns dies technisch und
inhaltlich zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche
die Identität der Anzeige betreffen, so daß im Falle der Änderung nicht
mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Werbung ausgeschrieben würde.
(2) Änderungen, die mit geringen Aufwand durch uns zu bewirken sind, werden
kostenlos durchgeführt. Ist dies nicht gegeben, so werden wir hierüber
den Auftraggeber unterrichten und gegen Berechnung der aufwandsabhängigen
Kosten, die gewünschte Änderung der Werbeanzeige erst dann vornehmen,
wenn eine entsprechende schriftliche bzw. durch e-mail erfolgende Bestätigung
des Auftraggebers uns zugegangen ist.
§ 9 Gewährleistung
(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende,
bestmögliche Wiedergabe der Werbeanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch
bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von
Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
(2) Ein Fehler in der Darstellung der Werbeanzeige liegt insbesondere
nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch:
a) die Verwendung einer nicht
geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
b) Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
c) Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst oder
d) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern.
(Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und
Online-Dienste.
(3) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Werbeanzeige
hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch
nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Werbeanzeige beeinträchtigt wurde.
Sind wir hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigern wir diese oder
verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir
zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer
Ersatzanzeige fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt,
Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises
(Minderung) zu verlangen.
§ 10 Mängelrüge
Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete
Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel
unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist bei derartigen Handelsgeschäften
beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten
Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterläßt der Auftraggeber die Mängelrüge,
so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ 11 Haftung
(1) Eine Haftung der Seniorenwelt.com sowie deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung
oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten,
auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf.
Der Haftungsausschluß gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben
Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
(2) Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt
werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden (Preis der Stellenanzeige)
begrenzt.
(3) Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte
Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter
oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise
und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber
nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.
(4) Seniorenwelt.com haftet im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der
Werbeanzeigen nicht
a) für fehlerhaft empfangene oder übertragene Daten,
b) wenn seitens des Informationsanbieters / Netz- und Netzdienste-Anbieters
im Rahmen der mit dem Kunden getroffenen Datenübertragungsvereinbarung
keine Freischaltung oder Datenübertragung erfolgt,
c) für Folgeschäden
aus einem Ausfall der Datenübertragung
d) für inhaltlich und/oder sachlich
fehlerhafte Daten (z.B. von Preisen oder Bild- und Textinformationen)
sowie sich daraus ergebende falsche Berechnungen.
e) Es besteht keine Haftung von seniorenwelt.com für die übermittelten Informationen und zwar
insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität,
auch nicht dafür, das die Informationen für den beabsichtigten Zweck des
Kunden tauglich sind
§ 12 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen
(1) Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen zur Anzeigenerstellung
sind von der Seniorenwelt.com nur auf besondere schriftliche Anforderung
des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung
endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages
die geschaltete Anzeige aufzubewahren oder anderweitig zu archivieren.
§ 13 Laufzeiten / Kündigung
Die Laufzeit der Dienstleistungsverträge beträgt mindestens 12 Monate
und wird, sofern nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wird, stillschweigend
um ein weiteres Jahr verlängert.
§ 14 Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten,
die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses
Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich
zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages
hinaus.
(2) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz
davon unterrichtet, daß wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer
Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten.
§ 15 Sonstiges
(1) Erfüllungsort des Vertrages ist 75180 Pforzheim. Für die Gewährleistungsbedingungen
und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der Seniorenwelt.com und Kunden,
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist Pforzheim ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser
Regelung.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
(5) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann
einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Absicht
nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
§ 16 Änderung der AGB
a) Es gelten die bei der Benutzung jeweils aktuellen
AGB der SeniorenWelt.com.
Die Vertragsparteien erhalten Nachricht über Änderungen per E-Mail.
b) Die Vertragsparteien können die jeweils aktuellen AGB auch auf ihr eigenes
EDV-System laden und ausdrucken. |