Pflegegeld
Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese kann in ihrer jeweiligen Höhe monatlich ab Pflegegrad 2 ausgezahlt werden, sofern die Pflege nicht stationär, sondern ambulant erfolgt. Das Pflegegeld dient primär der Selbstfinanzierung – z. B. von haushaltsnahen Dienstleistungen.
Eine Pflicht, das Pflegegeld an pflegende Angehörige weiterzugeben besteht nicht. In § 37 SGB XI wird das Pflegegeld als „Pflegegeld für selbst beschaffte Hilfen“ definiert. Angehörige haben jedoch gegebenenfalls Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld.
Pflegegeld Höhe nach Pflegegrad
Pflegegrad | Pflegegeld / Monat | Sachleistung / Monat | Entlastungsbetrag / Monat |
1 | – | – | 125 Euro |
2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro |
3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro |
Die Pflegegrade.
Pflegegeld beantragen: so geht’s
Automatisch wird das Pflegegeld nicht bezahlt. Es muss formlos (z. B. via Fax, Brief oder per Telefon) bei der zuständigen Pflegeversicherung beantragt werden. Die Pflegekasse wird daraufhin alle notwendigen Unterlagen versenden. Diese sind vom Antragsteller auszufüllen und an die Pflegekasse zurückzusenden.
- formlosen Antrag stellen
- Warten, bis Dokumente eingehen
- Unterlagen ausfüllen
- Bescheid der Pflegekasse abwarten
Wichtig: regelmäßige Beratung als Pflicht
Alle Pflegegeldempfänger sind gemäß § 37.6 SGB XI dazu verpflichtet, regelmäßige Beratungsgespräche durch Fachpersonal in Anspruch zu nehmen. Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, können die Pflegekassen das Pflegegeld kürzen oder sogar streichen.
- In denen Pflegegraden 2 und 3 ist 1 Beratungsgespräch pro Halbjahr vorgeschrieben.
- Die Pflegegrade 4 und 5 erfordern 1 Beratungsgespräch pro Quartal.
Ziel der Beratung ist die umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen sowie die fachliche Unterstützung pflegender Angehöriger.
TIPP: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Zusätzlich zum Pflegegeld (oder den Sachleistungen) stehen Betroffenen ab Pflegegrad 2 bis zu 1.612 Euro pro Jahr für eine Verhinderungspflege zu. Zuzüglich können 50 % der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege (806,- Euro) genutzt werden. Für letztere gibt es ebenfalls ein Budget von 1.612 Euro jährlich. Die anteilige Nutzung des Verhinderungspflege-Budgets für die Kurzzeitpflege ist hingegen nicht vorgesehen.
Weitere Fragen zum Thema Pflegegeld
Ist Pflegegeld steuerpflichtig?
Der Empfänger des Pflegegeldes muss dieses nicht versteuern. Das gilt auch für Angehörige oder Bekannte, die das Pflegegeld als Aufwandsentschädigung erhalten. Die Vorschriften gelten im Übrigen gleichermaßen für privates Pflegegeld (beispielsweise auf gesonderten Versicherungsverträgen).
Wird das Pflegegeld auf die Rente angerechnet?
Wie sämtliche Pflegeleistungen und andere Sozialleistungen wird auch das Pflegegeld nicht auf die Rente angerechnet. Auch Rentenemfpänger, die ihre Angehörigen pflegen und dafür das Pflegegeld als Anerkennung erhalten, müssen dieses nicht als Zusatzeinkommen angeben.
Was passiert mit dem Pflegegeld bei einem Aufenthalt im Ausland?
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt von maximal 6 Wochen pro Jahr wird das Pflegegeld regulär weitergezahlt. Pflegesachleistungen hingegen werden im Ausland nur dann gezahlt, falls der / die Pflegebedürftige von der professionellen und zertifizierten Pföegekraft auf der Auslandsreise begleitet wird. Wer eine langfristige Pflege im Ausland anstrebt, sollte sich persönlich mit der zuständigen Pflegeversicherung in Verbindung setzen, da hier abweichende Regelungen greifen können.
Bekommt man trotz Hartz IV Bezügen Pflegegeld?
Gemäß § 11 SGB II ist das Pföegegeld ein nicht-anrechenbares Einkommen. Deshalb wird es nicht auf die Hartz-IV-Bezüge und ebenso nicht auf Arbeitslosengeld I angerechnet. Eine Ausnahmeregelung gilt für die Pflege eines pflegebedrüftigen Pflegekindes. In diesem Fall würde dann Pflegegeld als Erziehungshonorar deklariert und entsprechend auf das Arbeitslosengveld angerechnet.
Was ist das Landespflegegeld in Bayern?
In Bayern erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 unabhängig von den Bezügen der Pflegekasse (z. B. reguläres Pflegegeld / Sachleistung) ein Landespflegegeld in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz im Freistaat haben.
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Claudia Felbermayer
Fachautorin für Alter und Pflege
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