Wohnformen
Die Senioren WG
Gesellige ältere Menschen vermissen Gleichgesinnte, mit denen sie ihre Freizeit verbringen können. Bewohner einer Senioren WG kennen dieses Problem nicht. Sie haben so gut wie zu jeder Zeit Zugang zu sozialen Kontakten. Sie treffen sich mit den anderen Bewohnern zum Karten oder Schach spielen oder vereinbaren einen gemeinsamen Termin zum Spaziergang im Park.
Eine Wohngemeinschaft ist jedoch nicht nur bei der Freizeitgestaltung hilfreich, sondern auch bei der Bewältigung des Alltags. Erledigungen und Aufgaben im Haushalt können unter den WG-Bewohnern aufgeteilt, Pflege- und Betreuungsangebote gemeinsam genutzt werden. Als WG-Bewohner muss man die Kosten für Miete, Haushalt, Freizeit, Pflege, Therapie und Betreuung nicht alleine stemmen – dadurch bleibt mehr Geld für den nächsten Grillabend, einen Kinobesuch oder ein kleines Geschenk für die Enkel übrig. Die ambulant betreute Wohngruppe lässt sich mit fast allen gängigen Pflegearten kombinieren, sofern es sich dabei nicht um eine Pflegebedürftigkeit hohen Grades handelt.
Diese Finanzierungsformen sind mit der Senioren WG kompatibel:
Pflegegeld, Wohngruppenzuschuss, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, pauschaler Zuschlag zur Finanzierung einer Betreuungsperson, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel
Die Seniorenresidenz
Wer sein Leben lang luxusverwöhnt war, der wird auch im Alter eine Wohnform wählen, die in puncto Lebensstandard keine Wünsche offenlässt. Dabei ist die Seniorenresidenz im Grunde nichts Anderes als die luxuriösere Form des Betreuten Wohnens. Heißbegehrt ist die Seniorenresidenz am Meer; ein altersgerecht eingerichtetes Appartement mit hotelähnlichem Service und Strandblick. Wer will seinen Lebensabend nicht gerne auf diese Weise verbringen?
In eine Seniorenresidenz geht man nicht erst, wenn man pflegebedürftig ist. Im Gegenteil; oft ziehen fidele Witwen und Witwer frühzeitig um, wohlwissend, dass sie in diesen Häusern schneller niveauvollen Anschluss finden als anderswo. Man trifft sich im hauseigenen Fitnesscenter, nimmt gemeinsam an Koch-, Tanz- oder Yogakursen teil und trifft sich zum gemeinsamen Spaziergang im gepflegten Residenzgarten. Bei der Wahl der passenden Seniorenresidenz ist zu beachten, dass nicht alle Häuser alle Pflegearten anbieten. In vielen Fällen fehlt die Ausstattung zur Betreuung schwerer Pflegefälle.
Diese Finanzierungsformen sind mit der Seniorenresidenz kompatibel:
Pflegegeld
Die eigene Wohnung / das eigene Haus
Der Wunsch vieler älterer Menschen ist es, ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Das ist insofern möglich als die Pflegebedürftigkeit nicht über ein gewisses Maß hinausgeht. Demente und sturzgefährdete Menschen müssen genügend finanzielle Mittel für eine 24-Stunden-Pflege aufbringen können, wenn sie sich den Umzug ins Altenheim ersparen wollen.
So lange wie möglich ein eigenständiges Leben in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus führen. Wenn Sie schon frühzeitig damit beginnen, Ihre vier Wände altersgerecht zu gestalten, haben Sie gute Chancen, sich diesen Wunsch zu erfüllen. Zu den wichtigsten baulichen Veränderungen gehören unter anderem die bodengleiche Dusche, der Treppenlift und Stützgriffe in Bad und WC. Barrierefreies Wohnen ist die Voraussetzung für eine gelungene Betreuung im Pflegefall. Außer der Intensivpflege ist in der eigenen Wohnung und im eigenen Haus bis einschließlich dem ambulanten Hospizdienst jede Pflegeform möglich.
Diese Finanzierungsformen sind mit der Einzelwohnung als Wohnform kompatibel:
Pflegegeld, Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Pflegesachleistungen, Pflegehilfsmittel
Informieren Sie sich über Hilfen zur Finanzierung Ihres Vorhabens!
War die passende Wohnform dabei? Dann informieren Sie sich im nächsten Schritt über die Pflegeleistungen, die Ihnen zustehen. Es gibt zahlreiche Förderungen und Zuschüsse, die Ihnen die Umsetzung Ihres Vorhabens erleichtern.
Der Wohngruppenzuschuss
Beim Wohngruppenzuschuss handelt es sich um einen monatlichen Pauschalbetrag, der Bewohnern einer Senioren WG gewährt wird, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es handelt sich bei der Wohngruppe um mindestens drei Pflegebedürftige.
2. Die Bewohner leben in einer gemeinsamen Wohnung mit gemeinsamer pflegerischer Versorgung
Der monatliche Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag. Unter bestimmten Umständen gilt dies auch für Pflegebedürftige in Pflegeheimen.
Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige, die sich in häuslicher Pflege befinden, haben Anspruch auf Zuschüsse zur Finanzierung von Pflegesachleistungen. Pflegesachleistungen sind pflegerische Hilfen, die von Fachkräften aus der ambulanten Pflege geleistet werden.
Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Als Pflegehilfsmittel gelten unter anderem Pflegebetten, Pflegebett-Tische, Pflegerollstühle, Waschsysteme, Urinflaschen oder Rollatoren.
Pflegewohngeld
Pflegewohngeld erhalten pflegebedürftige Personen, die sich in einer vollstationären Dauerpflegeeinrichtung befinden. Das Pflegewohngeld ist eine freiwillige Leistung der Länder. Nicht jeder Pflegebedürftige in jedem Bundesland erhält diese finanzielle Hilfeleistung.
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Claudia Felbermayer
Fachautorin für Alter und Pflege
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